Mietkauf & Schnuppermiete
Mietkauf
Wie es funktioniert (gilt nur für Neuinstrumente):
Sie suchen sich bei uns Ihr Wunschinstrument mit Tasche oder Koffer aus. Nach Hinterlegung einer Kaution, mieten Sie dieses für mindestens sechs Monate. Innerhalb dieser Zeit können Sie das Instrument jederzeit zurückbringen. Sie erhalten dann die Kaution zurück und zahlen nur die tatsächliche Nutzungszeit. Nach Ablauf der sechsmonatigen Mietdauer, begleichen Sie den noch offenen Restbetrag und das Instrument geht in Ihr Eigentum über.
Was es kostet:
Kaution | 20% vom Gesamtkaufpreis |
Monatsrate | 5% vom Gesamtkaufpreis |
Kaution und erste Monatsrate sind bei Abholung fällig. Die weiteren Monatsraten und die Restzahlung bitten wir zu überweisen.
So schaut’s aus (Beispielrechnung):
Was man sonst noch wissen sollte:
Gebrauchs-Material, wie z.B. Stimmgeräte, Fußbänke oder Notenhefte, sind nicht Bestandteil des Mietkauf-Modells. Saiten, die während der Mietzeit auszutauschen oder zu ersetzen sind, werden vom Mieter bezahlt. Bei Schäden durch Unfall oder unsachgemäßem Gebrauch, sowie Verlust des Instrumentes, haftet ebenfalls der Mieter. „Normale“ Abnutzungserscheinungen gehen zu unseren Lasten – also etwa Abnutzung von Mechanik oder Bünden.
Schnuppermiete
Wie es funktioniert (gilt nur für Gebrauchtinstrumente):
Sie suchen sich eines unserer Gebrauchtinstrumente aus, diese werden immer im Set also mit Tasche/Koffer, Stimmgerät und ggf. passenden Stimmschlüssel vermietet.
Eine Übernahme der Instrumente ist allerdings nicht möglich, jedoch rechnen wir bei einem Neukauf oder Erteilung eines Reparaturauftrages die Kaution sowie die Hälfte der bezahlten Raten an.
Eine Begrenzung der Laufzeit ist in diesem System nicht vorhanden.
Was es kostet:
Kaution | 100,00 € |
Monatsrate | 25,00 € |
Kaution und erste Monatsrate sind bei Abholung fällig. Die weiteren Monatsraten bitten wir zu überweisen.
Was man sonst noch wissen sollte:
Gebrauchs-Material, wie z.B. Fußbänke oder Notenhefte, sind nicht Bestandteil des Miet-Modells. Saiten, die während der Mietzeit auszutauschen oder zu ersetzen sind, werden vom Mieter bezahlt. Bei Schäden durch Unfall oder unsachgemäßem Gebrauch, sowie Verlust des Instrumentes, haftet ebenfalls der Mieter. „Normale“ Abnutzungserscheinungen gehen zu unseren Lasten, also etwa Abnutzung von Mechanik oder Bünden.